Pflanzenvirtuosin
für lebendig tanzende Gärten
Allgemeine Geschäftsbedingungen
Veranstaltungen
Pflanzenbegegnungen, Vorträge & Planungsworkshops
Gartengestaltung & Pflanzenlieferungen
Garten- & Balkonberatung
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung Pflanzenbegegnungen
1. Geltungsbereich
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Die nachfolgenden Bestimmungen gelten für alle Pflanzenspaziergänge, (im Folgenden Veranstaltung genannt) von Verena Schönauer (im Folgenden Auftragnehmerin genannt). Sie ist für alle Menschen jeglichen Geschlechts gültig. Für die bessere Lesbarkeit des Textes verwende ich die weibliche Form des Wortes.
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Mit der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung erklärt sich die Auftraggeberin (Teilnehmerin, TN – sprich DU) mit den Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur verbindlich, wenn die Auftragnehmerin sie schriftlich anerkennt.
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Ich behalte mir das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei einer bestehenden Vertragsbeziehung, werde ich dich davon in Kenntnis setzen.
2. Leistungsgegenstand: Pflanzenbegegnungs-Spaziergang
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Spaziergang, bei dem ich euch einige Pflanzen, die uns auf dem Weg begegnen, erkläre und mein Wissen zu diesen Pflanzen mit euch Teile. Es besteht kein Recht auf bestimmte Inhalte bzgl. der von mir weitergegebenen Informationen zu den Pflanzen. Die Auswahl der besprochenen Pflanzen obliegt mir.
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Die Zeitdauer ist auf ca.1,5 Stunden ausgelegt.
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Es besteht kein Recht auf Ausgabe von schriftlichen Unterlagen.
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Meine Leistung ist mit Beendigung der Veranstaltung erbracht.
3. Anmeldung und Bezahlung
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Der Vertrag über die Teilnahme an einem angebotenen Spaziergang kommt durch die Annahme der Anmeldung der Auftraggeberin durch die Auftragnehmerin zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der TN unverzüglich informiert.
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Anmeldungen werden über das entsprechende Anmeldeformular auf meiner Webseite akzeptiert und in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt.
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Jede Anmeldung ist verbindlich und ist als Vertragsabschluss zu verstehen.
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Sobald die Bezahlung per Überweisung auf das angegebene Konto erfolgt ist, ist dein Platz reserviert.
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Die Zusendung der Rechnung erfolgt nach der Veranstaltung.
3. Teilnahmegebühren
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Es gelten die angegeben Gebühren. Diese verstehen sich als Endpreis für die Teilnehmerin. Die Kosten sind vor Beginn der Veranstaltung auf mein Konto zu überweisen.
4. Veranstaltungsort
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Es wird ein Treffpunkt für den Veranstaltungsbeginn bei der jeweiligen Veranstaltung angegeben, von dem wir unseren Spaziergang starten.
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Der Weg wird von mir frei gewählt und kann auch spontan, ab Veranstaltungstreffpunkt, geändert und angepasst werden. Es besteht kein Recht auf eine bestimmte Wegwahl.
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Eine Änderung des Treffpunktes behalte ich mir aus organisatorischen und wettertechnischen Gründen vor. Die Teilnehmerin wird in angemessener Art und Weise, nach Möglichkeit rechtzeitig, darüber informiert. Daraus sind keine Ersatzansprüche für entstandene Aufwendungen oder sonstige Ansprüche gegenüber der Auftragnehmerin ableitbar.
5. Urheberrecht
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Sollten Unterlagen bei der Veranstaltung ausgegeben werden unterliegen diese dem Urheberschutz. Sie dürfen nur für private Zwecke genutzt werden.
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Jegliche Weitergabe, Kopie oder Verwertung anderer Art sind untersagt. Ausnahme wäre meine schriftliche Zustimmung dazu.
6. Rücktrittsrecht vom Vertrag nach E-Commerce-Gesetz:
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Das Rücktrittsrecht von 14 Tagen bei Ferngeschäften, kommt aufgrund des niedrigen Entgeltes unter € 50,- nicht zur Anwendung (FAGG §1 Abs.2 Z1)
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Ich gebe der TeilnehmerInnen trotzdem das Recht, jederzeit gegenüber Verena Schönauer den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Bitte schriftlich per E-Mail.
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Bitte informiere mich umgehend, falls du von einer Veranstaltung zurücktreten musst. Ich bitte um eine schriftliche Absage. Nur dann kann ich sinnvoll planen. Bitte nimm Rücksicht auf andere InteressentInnen, die auf der Warteliste vorgemerkt sind. Bei rechtzeitiger Absage haben diese die Möglichkeit, an deiner Stelle an der Veranstaltung teilnehmen zu können.
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Folgen des Stornos
In jedem Fall des Rücktritts durch die Teilnehmerin, ohne der Nennung einer Ersatzteilnehmerin, gilt folgende Regelung:
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Bei Stornierung vom 5.-1.Tag vor Beginn der Veranstaltung behalte ich 50% und
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ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei Fernbleiben 100% der Teilnahmegebühr, ein.
7. Absage des Pflanzenspazierganges
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Wird die Veranstaltung abgesagt, erhält die Auftraggeberin die volle Teilnahmegebühr rückerstattet.
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Ansprüche darüber hinaus, wie die Erstattung von Kosten in Zusammenhang mit Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art, bestehen nicht.
8. Bild- & Tonaufnahmen während der Veranstaltung
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Bild- und Tonaufnahmen bei und während des Spazierganges durch die Teilnehmerin oder Dritte sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Verena Schönauer gestattet und nur für den Privatgebrauch zulässig. Jede darüberhinausgehende Verwendung ist von Verena Schönauer zu genehmigen.
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Ich behalte mir vor, eigene Bild- und Tonaufnahmen bei und während Veranstaltungen anzufertigen. Eine etwaige Veröffentlichung dieser Aufnahmen erfolgt ausschließlich nach Zustimmung und Genehmigung der anwesenden Personen.
9. Datenschutz
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Die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass die bei der Anmeldung angegebenen Daten von der Auftragnehmerin zur Durchführung des Auftrages und zur Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften verwendet und gespeichert.
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Sofern es für die Vertragsabwicklung nicht notwendig ist, werden die Daten nicht an Dritte weitergeben.
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Die Zustimmung zur Zusendung von Informationen durch die Auftragnehmerin Verena Schönauer, kann durch die Teilnehmerin jederzeit widerrufen werden.
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Vollständige Datenschutzerklärung www.verenaschoenauer.at/datenschutz
10. Haftungsausschluss
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Die Teilnahme am Pflanzenspaziergang erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für eventuelle Sach- oder Personenschäden haftet die Auftragnehmerin nicht.
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Des Weiteren sind die Sicherheitshinweise und der Haftungsausschluss zur Verwendung von Pflanzen durch die Teilnehmerin im Folgenden zu beachten: https://www.verenaschoenauer.at/haftungsauschluss
11. Anzuwendendes Recht
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Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen für die Rechtsbeziehung zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin anzuwenden.
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Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Bestandteilen wirksam. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.
-
Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Verena Schönauer
Koppstraße 103/3/3103, 1160 Wien
Wien, am 18.01.2024
Download:
Sicherheitshinweise & Haftungsauschluss Pflanzenverwendung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung Planungsworkshop
AGBs Planungsworkshop
1. Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Menschen, jeglichen Geschlechts als Auftraggeberin (ich verwende die weibliche Form, stellvertretend für alle Menschen) und Verena Schönauer (im Folgenden „Auftragnehmerin“), betreffend die Veranstaltung Planungsworkshop
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Mit der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung erklärt sich die Auftraggeberin (Teilnehmerin, TN – sprich DU) mit den Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur verbindlich, wenn die Auftragnehmerin sie schriftlich anerkennt.
-
Ich behalte mir das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei einer bestehenden Vertragsbeziehung, werde ich dich davon in Kenntnis setzen.
2. Leistungsgegenstand: Planungsworkshop
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Bei der Veranstaltung Planungsworkshop, erhältst du eine fachliche Begleitung bei Pflanzplanung eines von dir vorher ausgewählten Beetbereiches/Gartens oder Gartenbereiches, bzw. Balkonkistl oder Pflanzgefäßes, über die Dauer der angegebenen Kurszeit.
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Es besteht kein Anspruch auf Weiterbetreuung, falls du die Planung der ausgewählten Fläche im Rahmen der Kurszeit nicht vollständig abschließen kannst.
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Meine Leistung ist mit Beendigung der Veranstaltung, nach der veranschlagten Zeit, erbracht.
3. Anmeldung und Bezahlung
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Der Vertrag über die Teilnahme an einem angebotenen Workshop kommt durch die Annahme der Anmeldung der Teilnehmerin durch die Auftragnehmerin zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der TN unverzüglich informiert.
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Anmeldungen werden über das entsprechende Anmeldeformular auf meiner Webseite akzeptiert und in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt.
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Jede Anmeldung ist verbindlich und ist als Vertragsabschluss zu verstehen.
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Sobald die Bezahlung per Überweisung auf das angegebene Konto erfolgt ist, ist dein Platz reserviert.
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Die Zusendung/ Übergabe der Rechnung erfolgt am Ende der Veranstaltung.
4. Teilnahmegebühren
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Es gelten die angegeben Gebühren. Diese verstehen sich als Endpreis für die Teilnehmerin. Die Kosten sind vor Beginn der Veranstaltung auf mein Konto zu überweisen. Erst mit dem Einlangen auf meinem Konto ist der Platz reserviert
5. Teilneherinnenanzahl
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Die maximale Teilnehmerinnenzahl wird daher bei jeder einzelnen Veranstaltung gesondert angeführt, da sie vom Veranstaltungsort der jeweiligen Veranstaltung abhängig ist.
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Die Mindesteilnehmeranzahl ist auch diesen Gründen für jede Veranstaltung unterschiedlich. Sollte die Mindestteilnehmeranzahl für eine Veranstaltung nicht erreicht werden, behalte ich mir das Recht vor, die Veranstaltung abzusagen.
6. Veranstaltungsort
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Der Veranstaltungsort wird zu jedem Workshop angegeben
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Ein Wechsel des Veranstaltungsortes ist prinzipiell nicht geplant. Sollte dieser Umstand aufgrund welcher Gründe auch immer eintreffen, informiere ich dich rechtzeitig darüber. Es besteht keine Ansprüche auf Kosten in Zusammenhang von veränderten Reisekosten, mit Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge.
7. Rücktrittsrecht bei Außerbetriebsraumgeschäftes oder durch Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel (FAGG)
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Die Teilnehmerin hat grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Kalendertagen, ab Vertragsabschluss bei Außergeschäftsraumverträge und Fernabsatzverträge, ohne Angabe von Gründen.
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Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. (Siehe Punkt 3.)
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Um das Rücktrittsrecht auszuüben, muss du mich, mittels (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über deinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, . Du musst hier keine Form einhalten. Es reicht die eindeutige Absichtserklärung. Im Anhang findest du trotzdem das Musterwiderrufformular.
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Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind:
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Dienstleistungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart sind
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Nach Beendigung der Veranstaltung, wenn die Teilnehmerin auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet hat, und eine vorzeitige Vertragserfüllung gewünscht hat.
5. Auswirkungen dieses Rücktrittsrechtes auf die Teilnahme an der Veranstaltung
Solltest du dich erst innerhalb von 14 Tagen vor der Veranstaltung den Vertrag abschließen, musst du mit Beginn der Veranstaltung auf dein Rücktrittsrecht verzichten. Diesen Verzicht musst du mir schriftlich geben. Ohne Verzicht auf das Rücktrittsrecht kannst du nicht an der Veranstaltung teilnehmen. Du erhältst deine bereits einbezahlte Teilnahmegebühr rückerstattet.
8. Rücktritt vom Vertrag: außerhalb des FAGG oder Außerbetriebsraumgeschäftes
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Bei einer Stornierung der Teilnahme an der Veranstaltung können Stornogebühren, v.a. bei einem Veranstaltungsort außerhalb meiner Betriebsräumlichkeiten, in der Koppstraße 103, 1160 Wien, anfallen. Diese werden von mir an dich weitergegeben und sind zu bezahlen.
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Folgen des Stornos
In jedem Fall des Rücktritts durch die Teilnehmerin, ohne der Nennung einer Ersatzteilnehmerin, gilt folgende Regelung:
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Bei Stornierung 14.-2.Tag vor Beginn der Veranstaltung behalte ich 50% und
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ab dem 1.Tag vor Veranstaltungsbeginns oder bei Fernbleiben 100% der Teilnahmegebühr, ein.
9. Absage des Planungsworkshops
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Wird die Veranstaltung abgesagt, erhält die Teilnehmerin die volle Teilnahmegebühr rückerstattet.
Ansprüche darüber hinaus, wie die Erstattung von Kosten in Zusammenhang mit Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art, bestehen nicht.
10. Bild- & Tonaufnahmen während der Veranstaltung
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Bild- und Tonaufnahmen bei und während der Veranstaltung durch die Teilnehmerin oder Dritte sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Verena Schönauer gestattet und nur für den Privatgebrauch zulässig. Jede darüberhinausgehende Verwendung ist von Verena Schönauer zu genehmigen.
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Ich behalte mir vor, eigene Bild- und Tonaufnahmen bei und während Veranstaltungen anzufertigen. Eine etwaige Veröffentlichung dieser Aufnahmen erfolgt ausschließlich nach Zustimmung und Genehmigung der anwesenden Personen.
11. Urheberrecht
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Sollten Unterlagen bei der Veranstaltung ausgegeben werden unterliegen diese dem Urheberschutz. Sie dürfen nur für private Zwecke genutzt werden.
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Jegliche Weitergabe, Kopie oder Verwertung anderer Art sind untersagt. Ausnahme wäre meine schriftliche Zustimmung dazu.
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Jegliche Vervielfältigung, Veröffentlichung, Nachproduktion, Übersetzung oder Weitergabe an Dritte ist ohne ausdrückliche, schriftliche Genehmigung von Verena Schönauer, auch auszugsweise, nicht gestattet und stellt daher eine Urheberrechtsverletzung dar, die rechtlich verfolgt wird.
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Es gibt keinen Anspruch auf Ausgabe bestimmter Unterlagen oder Unterlagen mit bestimmten Inhalten.
12. Datenschutz
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Die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass die bei der Anmeldung angegebenen Daten von der Auftragnehmerin zur Durchführung des Auftrages und zur Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften verwendet und gespeichert.
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Sofern es für die Vertragsabwicklung nicht notwendig ist, werden die Daten nicht an Dritte weitergeben.
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Die Zustimmung zur Zusendung von Informationen durch die Auftragnehmerin Verena Schönauer, kann durch die Teilnehmerin jederzeit widerrufen werden.
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Vollständige Datenschutzerklärung www.verenaschoenauer.at/datenschutz,
13. Haftungsausschluss
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Die Teilnahme am Pflanzenspaziergang erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für eventuelle Sach- oder Personenschäden haftet die Auftragnehmerin nicht.
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Des Weiteren sind die Sicherheitshinweise und der Haftungsausschluss zur Verwendung von Pflanzen durch die Teilnehmerin im Folgenden zu beachten: https://www.verenaschoenauer.at/haftungsauschluss
14. Anzuwendendes Recht
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Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen für die Rechtsbeziehung zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin anzuwenden.
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Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Bestandteilen wirksam. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.
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Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Verena Schönauer
Koppstraße 103/3/3103, 1160 Wien
Wien, am 12.01.2024
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Sicherheitshinweise & Haftungsauschluss Pflanzenverwendung
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Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Veranstaltung Vorträge
1. Geltungsbereich Vorträge
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Menschen, jeglichen Geschlechts als Auftraggeberin (ich verwende die weibliche Form, stellvertretend für alle Menschen) und Verena Schönauer (im Folgenden „Auftragnehmerin“) die die Veranstaltung Vortrag betreffen, soweit im Einzelfall keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden.
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Mit der Anmeldung zur jeweiligen Veranstaltung erklärt sich die Auftraggeberin (Teilnehmerin, TN – sprich DU) mit den Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur verbindlich, wenn die Auftragnehmerin sie schriftlich anerkennt.
-
Ich behalte mir das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei einer bestehenden Vertragsbeziehung, werde ich dich davon in Kenntnis setzen.
2. Leistungsgegenstand: Vortrag
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Zeitlich beschränkter Vortrag, zu in der Veranstaltungsbeschreibung angegebenem Thema.
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Ein Recht auf schriftliche Unterlagen besteht nicht.
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Meine Leistung ist mit Beendigung der Veranstaltung erbracht.
3. Anmeldung und Bezahlung
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Der Vertrag über die Teilnahme an dem Vortrag kommt durch die Annahme der Anmeldung der Teilnehmerin durch die Auftragnehmerin zustande. Wenn eine Anmeldung nicht angenommen werden kann, wird der TN unverzüglich informiert.
-
Anmeldungen werden über das entsprechende Anmeldeformular auf meiner Webseite bzw. per E-Mail an pflanzentanzen@chello.at akzeptiert und in der Reihenfolge ihres Eintreffens nach verfügbarer Teilnehmerzahl berücksichtigt.
-
Jede Anmeldung ist verbindlich und ist als Vertragsabschluss zu verstehen.
-
Sobald die Bezahlung per Überweisung auf das angegebene Konto erfolgt ist, ist dein Platz reserviert.
-
Die Zusendung der Rechnung erfolgt nach der Veranstaltung bzw. wird bei der Veranstaltung übergeben.
3. Teilnahmegebühren
-
Es gelten die angegeben Gebühren. Diese verstehen sich als Endpreis für die Teilnehmerin. Die Kosten sind vor Beginn der Veranstaltung auf mein Konto zu überweisen.
4. Urheberrecht
-
Sollten Unterlagen bei der Veranstaltung ausgegeben werden unterliegen diese dem Urheberschutz. Sie dürfen nur für private Zwecke genutzt werden.
-
Jegliche Weitergabe, Kopie oder Verwertung anderer Art sind untersagt. Ausnahme wäre meine schriftliche Zustimmung dazu
-
Es besteht kein Recht auf Ausgabe von Unterlagen oder Unterlagen mit bestimmten Inhalten.
5. Veranstaltungsort
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Wie in der Veranstaltungsbeschreibung angegeben.
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Eine Änderung des Veranstaltungsortes kann ich aus organisatorischen Gründen nicht 100% ausschließen. In diesem Fall wird dies zeitnah bekanntgegeben.
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Ansprüche, wie dadurch veränderte Anreisekosten, die Erstattung von Kosten in Zusammenhang mit Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art, bestehen nicht.
6. Rücktrittsrecht vom Vertrag nach E-Commerce-Gesetz:
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Das Rücktrittsrecht von 14 Tagen bei Ferngeschäften, kommt aufgrund des niedrigen Entgeltes unter € 50,- nicht zur Anwendung (FAGG §1 Abs.2 Z1)
-
Ich gebe der Teilnehmerin trotzdem das Recht, jederzeit gegenüber Verena Schönauer den Rücktritt vom Vertrag zu erklären. Bitte schriftlich per E-Mail.
-
Bitte informiere mich umgehend, falls du von einer Veranstaltung zurücktreten musst. Ich bitte um eine schriftliche Absage. Nur dann kann ich sinnvoll planen. Bitte nimm Rücksicht auf andere InteressentInnen, die auf der Warteliste vorgemerkt sind. Bei rechtzeitiger Absage haben diese die Möglichkeit, an deiner Stelle an der Veranstaltung teilnehmen zu können.
-
Folgen des Stornos
In jedem Fall des Rücktritts durch die Teilnehmerin, ohne der Nennung einer Ersatzteilnehmerin, gilt folgende Regelung:
-
Bei Stornierung 7.-1.Tag vor Beginn der Veranstaltung behalte ich 50% und
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ab dem Tag des Veranstaltungsbeginns oder bei Fernbleiben 100% der Teilnahmegebühr, ein.
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Folgen des Stornos bei Veranstaltungsort außerhalb des Firmensitzes, (Koppstraße 103/3/3103, 1160 Wien) behalte ich mir vor zusätzliche Stornobedingungen anzugeben. Diese werden direkt bei der
Veranstaltungsbeschreibung bekannt gegeben und ersetzen in diesem Fall die hier angegebenen Stornobedingungen.
7. Absage des Vortrages
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Wird die Veranstaltung abgesagt, erhält die Auftraggeberin die volle Teilnahmegebühr rückerstattet.
-
Ansprüche darüber hinaus, wie die Erstattung von Kosten in Zusammenhang mit Verdienstausfall, entgangenen Gewinn oder Ansprüche Dritter, Datenverlust, Reisekosten, Folge- und Vermögensschäden jeder Art, bestehen nicht.
8. Bild- & Tonaufnahmen während der Veranstaltung
-
Bild- und Tonaufnahmen bei und während der Veranstaltung durch die Teilnehmerin oder Dritte sind nur nach vorheriger schriftlicher Genehmigung durch Verena Schönauer gestattet und nur für den Privatgebrauch zulässig. Jede darüberhinausgehende Verwendung ist von Verena Schönauer zu genehmigen.
-
Ich behalte mir vor, eigene Bild- und Tonaufnahmen bei und während Veranstaltungen anzufertigen. Eine etwaige Veröffentlichung dieser Aufnahmen erfolgt ausschließlich nach Zustimmung und Genehmigung der anwesenden Personen.
9. Datenschutz
-
Die Teilnehmerin ist damit einverstanden, dass die bei der Anmeldung angegebenen Daten von der Auftragnehmerin zur Durchführung des Auftrages und zur Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet und gespeichert.
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Sofern es für die Vertragsabwicklung nicht notwendig ist, werden die Daten nicht an Dritte weitergeben.
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Die Zustimmung zur Zusendung von Informationen durch die Auftragnehmerin Verena Schönauer, kann durch die Teilnehmerin jederzeit widerrufen werden.
-
Vollständige Datenschutzerklärung www.verenaschoenauer.at/datenschutz
10. Haftungsausschluss
-
Die Teilnahme der Veranstaltung erfolgt freiwillig und auf eigene Verantwortung. Für eventuelle Sach- oder Personenschäden haftet die Auftragnehmerin nicht.
-
Des Weiteren sind die Sicherheitshinweise und der Haftungsausschluss zur Verwendung von Pflanzen durch die Teilnehmerin im Folgenden zu beachten: https://www.verenaschoenauer.at/haftungsauschluss
11. Anzuwendendes Recht
-
Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen für die Rechtsbeziehung zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin anzuwenden.
-
Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Bestandteilen wirksam. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.
-
Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Verena Schönauer
Koppstraße 103/3/3103, 1160 Wien
Wien, am 18.01.2024
Download:
Sicherheitshinweise & Haftungsauschluss Pflanzenverwendung
Vollständige Datenschutzerklärung
1. Geltungsbereich
-
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Menschen, jeglichen Geschlechts als Auftraggeberin (ich verwende die weibliche Form, stellvertretend für alle Menschen) und Verena Schönauer (im Folgenden „Auftragnehmerin“), das sind insbesondere alle Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen in der Gartengestaltung, soweit im Einzelfall keine abweichenden vertraglichen Vereinbarungen getroffen werden.
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Die Ausführung aller Arbeiten, Lieferungen und sonstigen Leistungen erfolgt nach den in der ÖNORM B 2110 geregelten Standards, sofern diese Geschäftsbedingungen nichts Abweichendes regeln und die Bestimmungen der ÖNORM B 2110 diesen Geschäftsbedingungen nicht widersprechen.
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Auf VerbraucherInnen im Sinne des Konsumentenschutzgesetzes finden diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung, soweit sie nicht zwingenden Regelungen des Konsumentenschutzgesetzes widersprechen.
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Entgegenstehende Geschäftsbedingungen der Auftraggeberin gelten selbst bei Kenntnis durch die Auftragnehmerin Verena Schönauer nur dann, wenn sie von der Auftragnehmerin ausdrücklich und schriftlich anerkannt und bestätigt werden.
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Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichende oder diese AGBs ergänzende Vereinbarungen bedürfen der Schriftform.
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Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so berührt dies die Verbindlichkeit der übrigen Bestimmungen und der unter ihrer Zugrundelegung geschlossenen Verträge nicht. Die unwirksame Bestimmung ist durch eine wirksame, die ihr dem Sinn und Zweck nach am nächsten kommt, zu ersetzen.
2. Anbot / Leistungsgegenstand
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Der Leistungsgegenstand wird in einem Angebot bzw. Kostenvoranschlag schriftlich festgehalten.
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Die Angebote bzw. Kostenvoranschläge der Auftragnehmerin samt dazugehöriger Unterlagen sind, soweit nichts anderes festgelegt ist, freibleibend und unverbindlich und zwar hinsichtlich aller angegebenen Daten einschließlich des Honorars.
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Die Annahme eines von der Auftragnehmerin erstellten Anbotes oder Kostenvoranschlages ist nur hinsichtlich der gesamten angebotenen Leistungen möglich.
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Bei der Beauftragung von Teilleistungen kommt es zu Änderungen der Rahmenbedingungen, was zu Folge haben kann, dass die angebotenen Preise, so nicht mehr anbietbar sind. Eine preisliche Anpassung wird der Auftraggeberin in angemessener Form bekannt gegeben.
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Die Auftraggeberin ist an ihren Auftrag zwei Wochen ab dessen Zugang bei der Auftragnehmerin gebunden. Aufträge der Auftraggeberin gelten erst durch schriftliche Auftragsbestätigung der Auftragnehmerin als angenommen.
3. Urheber - & Nutzungsrechte
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Alle meine Pläne, Skizzen, Zeichnungen und Fotos, sowie sonstige Unterlagen sind urheberrechtlich geschützt. Jegliche Verwendung, Weitergabe oder Vervielfältigung, durch andere Personen als mich, ist verboten. Verstößt die Auftraggeberin gegen das Urheberrecht, macht er sich gemäß UrhG strafbar, und muss die Kosten für die Abmahnung übernehmen und Schadensersatz leisten.
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Auch wenn Verena Schönauer eine Kopie des Planes zur Verfügung stellt, ist das noch nicht automatisch die Erlaubnis zur Weitergabe oder Verwendung.
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Die Beauftragung & Bezahlung der Planung erkauft nicht die Nutzungsrechte, außer es ist anders im Angebot/Vertrag vereinbart.
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Sollten wir nach der Planung nicht miteinander weiterarbeiten, können wir gerne über eine Abtretung eingeschränkter Nutzungsmöglichkeiten sprechen, sofern diese nicht in meinem Angebot bereits berücksichtigt wurden! Ich behalte mir vor für das Gewähren von eingeschränkten, wie uneingeschränkten Nutzungsrechten eine Gebühr einzuheben.
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Ein ausschließliches Nutzungsrecht für die Auftraggeberin wird von vornherein ausgeschlossen.
4. Planunterlagen
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Maßstäbliche Planunterlagen für das Ausarbeiten eines Angebotes, Kostenvoranschlages, aber auch als Basis für Planungen sind von der Auftraggeberin kostenlos zur Verfügung zu stellen. In analoger Kopie oder als digitale Pdf-Datei. Die Unterlagen müssen Maße und Angaben zum Kontrollieren der Maßstäblichkeit beinhalten! Eine Fotografie eines Planes ist nicht ausreichend, da nicht maßstäblich.
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Ein Maßnehmen durch die Auftragnehmerin Verena Schönauer wird zu ihren üblichen Stundensätzen, inkl. eventueller zusätzlicher Anfahrtskosten, nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet.
5. Vertragsabschluss
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Aufträge und Bestellungen verpflichten die Auftragnehmerin erst nach der durch sie erfolgten Auftragsbestätigung. Die Auftragnehmerin kann jedoch vor Beginn der Vertragserfüllung oder während derselben vom Vertrag ohne Schadenersatzverpflichtung zurücktreten, wenn höhere Gewalt die Durchführung oder die Materialbeschaffung unmöglich macht.
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Die Vergabe des Auftrages, ganz oder teilweise, an Subunternehmer bleibt der Auftragnehmerin vorbehalten.
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Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge bedürfen der schriftlichen Bestätigung durch die Auftragnehmerin. Mitarbeiter und sonstige von der Auftragnehmerin herangezogene Arbeitskräfte sind nicht zur Entgegennahme von Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträgen berechtigt, sofern die Auftragnehmerin der Auftraggeberin nichts Gegenteiliges, insbesondere eine Bevollmächtigung bestimmter Personen mitgeteilt hat. Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge, die entgegen dieser Bestimmung einer Arbeitskraft übertragen werden, gehen zu Lasten der Auftraggeberin und können daher von der Auftragnehmerin in Rechnung gestellt werden.
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Arbeiten, die zur ordnungsgemäßen Durchführung des Auftrages unbedingt notwendig bzw. unvermeidlich sind, jedoch ohne Verschulden der Auftragnehmerin erst während der Arbeitsdurchführung erkannt werden, sind der Auftraggeberin unverzüglich zu melden. Sofern es sich dabei um unbedingt notwendige bzw. unvermeidliche Arbeiten handelt, die eine Kostenüberschreitung um mehr als 15% des vereinbarten Entgelts bewirken, muss die Auftraggeberin diese vor Durchführung genehmigen. Nur wenn die Auftraggeberin die Arbeiten genehmigt, ist sie verpflichtet, diese zu bezahlen. Ansonsten kann die Auftraggeberin aber aus diesem Grund vom Vertrag zurücktreten. In diesem Fall sind alle bis dahin geleistete Arbeiten zu vergüten. Bei einer Kostenüberschreitung von weniger als 15% des vereinbarten Entgelts ist die Auftraggeberin auch ohne eine Genehmigung zur Bezahlung verpflichtet.
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Werden im Laufe der Durchführung der Arbeiten über das Angebot hinausgehende Arbeiten für zweckmäßig erkannt, so ist ebenfalls der Auftraggeberin unverzüglich Nachricht zu geben. Wenn die Auftraggeberin diese Arbeiten genehmigt, gelten sie als Zusatzaufträge, die gesondert zu verrechnen sind.
6. Vorgehen bei Nichtverfügbarkeit bestimmter Pflanzen und Sorten bzw. anderer Waren für die Umsetzung, bei Lieferungen & Gestaltungsaufträgen, nach Vertragsschluss
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Sind bereits bestellte Sorten von Pflanzen nicht mehr lieferbar, suche ich einen passenden Ersatz in einer ähnlichen aber gleichwertigen Sorte aus. Ersatz ist in anderen Größen und Sorten gestattet. Es kann auch je nach Bestellung zu einer ersatzlosen Stornierung kommen!
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Eine Rücksprache mit der Auftraggeberin ist nicht zwingend notwendig.
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Die Kundin kann aber mit der Auftragnehmerin vereinbaren, ob in Falle Ersatz oder kein Ersatz in Frage kommt.
7. Rücktrittsrecht im Falle eines Außerbetriebsraumgeschäftes oder durch Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel (FAGG)
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Die Auftraggeberin hat grundsätzlich ein Rücktrittsrecht von 14 Kalendertagen, ab Vertragsabschluss bei Außergeschäftsraumverträge und Fernabsatzverträge, ohne Angabe von Gründen.
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Die Frist beginnt bei Dienstleistungsverträgen mit dem Tag des Vertragsabschlusses. (Siehe Punkt 5.)
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Bei Kaufverträgen und sonstigen auf den gewerblichen Erwerb einer Ware gerichteten Verträgen:
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Mit dem Tag, an dem die Verbraucherin oder ein von der Verbraucherin benannter Dritter den Besitz an der Ware erlangt.
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Wenn mehrere Waren im Rahmen einer einheitlichen Bestellung bestellt wurden, diese getrennt geliefert werden, mit dem Tag, an dem die Verbraucherin den Beitz oder ein von ihr bestimmte dritte Person der zuletzt gelieferten Ware erlangt.
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Bei Lieferung einer Ware in Teilsendungen mit dem Tag, an dem die Verbraucherin den Besitz, oder ein von der Verbraucherin ernannte dritte Person, der letzten Teilsendung erlangt.
4. Die Verbraucherin kann aber auch den Rücktritt erklären, bevor sie die Ware erhalten hat.
5. Um das , muss mich die Auftraggeberin, mittels (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über Ihren Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, . Du musst hier keine Form einhalten. Es reicht die eindeutige Absichtserklärung. Im Anhang findest du das Musterwiederrufformular.
6.Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind:
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Verträge über Lieferung von Waren, dies betrifft v.a. wurzelnackte Pflanzen und Pflanzen mit Wurzelballen.
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Verträge zur Lieferung von Waren, wenn diese nach der Bestellung/Lieferung auf Grund ihrer Beschaffenheit untrennbar mit anderen Gütern vermischt wurden, u.a. Erden.
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Verträge zur Lieferung von Waren, die nicht vorgefertigt sind und für deren Herstellung/Zusammenstellung eine individuelle Auswahl oder Bestimmung durch den Kunden maßgeblich ist oder die eindeutig auf die Bedürfnisse des Verbrauchers zugeschnitten wurden/sind.
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Bestellungen persönlich ausgesuchter Solitärpflanzen
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Dienstleistungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart wird
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Nach Fertigstellung der Verträge, wenn die Auftraggeberin auf ihr Rücktrittsrecht verzichtet hat, und eine vorzeitige Vertragserfüllung gewünscht hat.
8. Auswirkungen dieses Rücktrittsrechtes auf den Ablauf und auf Warenbestellungen für die Umsetzung
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Pflanzen- und Warenbestellungen können erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist von 14 Tagen getätigt werden.
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Der Beginn der Arbeiten kann frühestens erst nach Ablauf der Rücktrittsfrist starten.
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Die Auftraggeberin hat die Möglichkeit auf ihr Rücktrittsrecht zu verzichten. Dies muss schriftlich an die Auftragsnehmerin ergehen. Diese kann dadurch auf Wunsch der Auftraggeberin, vor Ablauf der Frist mit den Arbeiten oder einer Lieferung bzw. der Lieferungsbestellung beginnen.
9. Folgen des Rücktrittsrechtes/ Wiederrufes
Wenn Sie von diesem Vertrag zurücktreten,
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haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (sollte die Lieferung noch nicht stattgefunden haben, unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen zurückzuzahlen. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben.
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Haben Sie die Waren unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Rücktritt von diesem Vertrag unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie die Waren vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden.
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Sie tragen die Kosten der Rücksendung der Waren. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust der Waren nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise der Waren nicht notwendigen Umgang mit ihnen zurückzuführen ist.
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können Stornogebühren bei Lieferanten anfallen, die von der Auftraggeberin zu tragen sind
10. Rücktritt vom Vertrag: außerhalb des FAGG oder Außerbetriebsraumgeschäftes
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Bei einer Stornierung eines Pflanzenauftrages oder Materialbestellungen, können Stornogebühren bei den Pflanzenproduzenten oder sonstigen Lieferanten anfallen. Diese werden von mir an den Konsumenten weitergegeben und sind zu bezahlen.
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Eventuelle bis zur Stornierung erbrachte Vorarbeiten zur Erfüllung einer beauftragten Leistung werden nach tatsächlichem Aufwand abgerechnet und sind von der Auftraggeberin zu bezahlen.
11. Ausführung der Arbeiten
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Zur Ausführung der Leistung ist die Auftragnehmerin erst nach Schaffung aller baulichen, technischen und rechtlichen Voraussetzungen durch die Auftraggeberin verpflichtet.
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Vereinbarte Ausführungstermine gelten als Richtwerte. Bei Arbeiten, die von den Witterungsverhältnissen abhängig sind, erstrecken sich die vereinbarten Ausführungstermine in dem Ausmaß, in dem die Witterungsverhältnisse die Arbeiten verzögern bzw. unmöglich machen.
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Die notwendige Gerüstung, Aufzugsmöglichkeit samt Wartung, Bauwasser, Strom und sonstige notwendigen, baulichen Voraussetzungen hat die Auftraggeberin, wenn nicht ausdrücklich anderes vereinbart worden ist, kostenlos beizustellen.
12. Übergabe Verantwortung - Pflanzen
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Pflanzen Dies gilt auch bei Nichtanwesenheit der Auftraggeberin. Ab diesem Zeitpunkt geht die Verantwortung für das Wohl und Gedeihen an die Auftraggeberin über.
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Dies gilt auch bei organisatorischen Unterbrechungen der Baustelle bis zur Fertigstellung.
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Pflegehinweise und Hilfestellungen zur Anwuchspflege sind Hinweise, die der Auftraggeberin helfen sollen, dass das Gedeihen der Pflanze gelingt. Dies entbindet aber die Auftraggeberin nicht davon, die Rahmenbedingungen zu kontrollieren und bei Abweichungen vom Optimum für die Pflanze, die Maßnahmen anzupassen bzw. zu verändern.
13. Garantien
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Ich gebe keine Anwuchsgarantie auf Pflanzen!
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Handelt es sich um eine lebende Pflanze, hat der Käufer im Falle des Absterbens, des Befalls mit Schädlingen oder anderwärtigen Krankheiten der Pflanze die Beweislast, dass diese Umstände nicht auf unsachgemäße Behandlung und Pflege bzw. unterlassene Pflege nach der Übergabe oder Pflanzung zurückzuführen sind.
14. Gewährleistung und Gewährleistungsfrist, Schadenersatz
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Die Auftragnehmerin leistet Gewähr, dass ihre Leistungen die im Vertrag ausdrücklich bedungenen bzw. sonst die gewöhnlich vorausgesetzten Eigenschaften haben und die Arbeiten sachgerecht und fachgerecht ausgeführt wurden.
Falls Materialien und Pflanzen von der Auftraggeberin beigestellt werden, erstreckt sich die Haftung der Auftragnehmerin auf die fachgemäße Arbeit, nicht aber auf Ansprüche aus den beigestellten Pflanzen und Materialien. -
Es gelten die gesetzlichen Gewährleitungsregelungen für Privatkunden.
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Mutterboden oder Humuslieferungen werden von der Auftragnehmerin nur nach der äußeren Struktur und Beschaffenheit geprüft. Für hierbei nicht feststellbare Mängel, insbesondere im Nährstoffgehalt wie in der Schädlingsfreiheit, wird keine Haftung übernommen.
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Für Setzungsschäden, die an Arbeiten auf nicht von der Auftragnehmerin ausgefülltem Gelände entstehen, so wie für Schäden, die durch eine Verunkrautung des Bodens entstehen, wird nicht gehaftet. Die Verpflichtung der Auftragnehmerin, nach Maßgabe des erteilten Auftrages das Unkraut zu bekämpfen, wird dadurch nicht berührt.
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Wenn die Auftragnehmerin Pflanzen oder Saatgut liefert, so hat sie Mängel, die darin bestehen, dass Pflanzen nicht anwachsen oder Saatgut nicht aufgeht, nur dann auf ihre Kosten zu beseitigen, wenn ihr die Pflege für mindestens eine Vegetationsperiode, im Allgemeinen für ein Jahr, übertragen wurde. Von dieser Verpflichtung ist sie jedoch befreit, wenn die Schäden auf das ihre Einflussnahme entzogene Verhalten von Menschen, Haustieren, Wild, Weidevieh oder sonstiger äußerer Einflüsse oder auf ein starkes Auftreten von pflanzlichen oder tierischen Schädlingen zurückzuführen sind. Die Kosten für die Pflege sind gesondert zu vereinbaren.
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Treten Mängel auf, die die Auftragnehmerin zu vertreten hat, so kann die Auftraggeberin ihre Beseitigung verlangen, jedoch nur, wenn die Beseitigung keinen unverhältnismäßigen Aufwand erfordert. Sollte eine Beseitigung des Mangels sowohl durch Verbesserung als auch durch Austausch einer Lieferung / Leistung möglich sein, entscheidet die Auftragnehmerin, auf welche Art sie den Gewährleistungsanspruch erfüllt. Wenn die Beseitigung einen unverhältnismäßigen Aufwand erfordern würde, kann die Auftraggeberin nur verlangen, dass die Vergütung in angemessener Höhe herabgesetzt wird.
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Für Schäden oder Verzögerungen, die der Auftraggeberin durch höhere Gewalt oder Dritte entstehen, entfällt jegliche Haftung, auch während der Ausführung der Arbeiten. Für alle anderen Schäden, ausgenommen Personenschäden, haftet die Auftragnehmerin nur bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit.
15. Beschädigung von Einbauten im Zuge von Arbeiten
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Etwaige Einbauten müssen mir vor Beginn der Arbeiten genau bekanntgegeben werden. Für die Beschädigung nicht genannter Einbauten (z.B. Leitungen) bzw. ungenauer Angaben bin ich nicht haftbar.
16. Rechnungslegung und Zahlung
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Pflanzungen, Gartengestaltung: Bei einer beauftragten Pflanzung stelle ich eine sofort fällige Anzahlung in Rechnung, diese ist auf mein Konto zu überweisen.
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Bei zeitlich langen Verzögerungen bzw. lang auseinanderliegenden Umsetzungsterminen einzelner Auftragselemente kann es zur Legung von Zwischenrechnungen kommen.
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Je nach Kostenvoranschlag oder Pauschalangebot sind die restlichen Kosten nach der Fertigstellung mit der Endrechnung zu begleichen.
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Pflanzenbestellung: Bei einer reinen Pflanzenbestellung ist eine Anzahlung zu leisten, die von mir in Rechnung gestellt wird. Ohne diese Anzahlung kommt es zu keiner Pflanzenbestellung. Mit der Lieferung bzw. Abholung erfolgt dann die End-Abrechnung.
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Es ist prinzipiell kein Skonto-Rabatt vorgesehen.
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Mangels abweichender vertraglicher Vereinbarung erfolgt die Verrechnung nach der tatsächlich geleisteten Arbeitszeit bzw. am Ende der Arbeiten festgestellten Mengenermittlung.
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Leistungen, die im Anbot nicht ausdrücklich angeführt sind, sowie Änderungen, Ergänzungen oder Zusatzaufträge, werden aufgrund der aufgewendeten Arbeitszeit und der damit verbundenen Lieferungen nach den üblichen Verrechnungssätzen berechnet.
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Treten zwischen Vertragsabschluss und Leistungsausführung
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Lohnkostenerhöhungen durch Gesetz, Verordnung oder Kollektivvertrag oder
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Materialkostenerhöhungen aufgrund von Empfehlungen der Paritätischen Kommission oder aufgrund von Änderungen der Weltmarktpreise für Rohstoffe ein, so erhöhen sich die in Betracht kommenden Preise entsprechend, wenn zwischen Auftragserteilung und Abschluss der Leistungsausführung nicht weniger als 2 Monate liegen.
9. Bei Zahlungsverzug der Auftraggeberin ist die Auftragnehmerin berechtigt, Verzugszinsen in der Höhe von 4 % zu berechnen, hierdurch werden darüber hinaus gehende Schadenersatzansprüche nicht beeinträchtigt.
17. Eigentumsvorbehalt
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Bis zur vollständigen Bezahlung des Rechnungsbetrages bleiben sämtliche Lieferungen, soweit sie ohne Zerstörung oder Veränderung ihrer Wesensart entfernt werden können, im Eigentum der Auftragnehmerin.
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Die Auftragnehmerin darf daher auf Kosten der Auftraggeberin nach Überschreitung des vorgesehenen Zahlungszieles und nach vorheriger schriftlicher Androhung der Ausübung des Eigentumsvorbehaltes die Lieferung entfernen. Allfällige, darüberhinausgehende Schadenersatzansprüche bleiben unberührt.
18. Schiedsgutachten und Gerichtsstand
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Bei Meinungsverschiedenheiten zwischen der Auftragnehmerin und der Auftraggeberin über Fragen fachlicher Art ist das Schiedsgutachten eines Sachverständigen, der auf Antrag eines der Streitteile von der Wirtschaftskammer des Bundeslandes, in dem die Auftragnehmerin seinen Unternehmenssitz hat, aus der Liste der ständig gerichtlich beeideten Sachverständigen zu bestellen ist, bindend. Die Kosten des Gutachtens trägt jener Teil, dessen Meinung unterliegt, im Zweifelsfalle werden die Kosten von den Streitteilen je zur Hälfte getragen.
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Auf die Rechtsbeziehungen zwischen den Vertragsparteien ist ausschließlich österreichisches Recht anwendbar. Die Anwendbarkeit des UN-Kaufrechts wird ausgeschlossen. Zur Entscheidung aller aus diesem Vertrag entstehenden Streitigkeiten ist dasjenige sachlich zuständige Gericht örtlich zuständig, in dessen Sprengel die Leistungserfüllung erfolgte, sofern keine andere vertragliche Vereinbarung vorliegt oder zwingende gesetzliche Regelungen nichts anderes bestimmen.
19. Datenschutz
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Die Auftraggeberin ist damit einverstanden, dass die angegebenen Daten von der Auftragnehmerin zur Durchführung des Auftrages und zur Pflege der Kundenbeziehung gespeichert und verarbeitet werden. Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften und zur Abwicklung des Zahlungsverkehrs verwendet und gespeichert.
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Sofern es für die Vertragsabwicklung nicht notwendig ist, werden die Daten nicht an Dritte weitergeben.
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Die Zustimmung zur Zusendung von Informationen durch die Auftragnehmerin Verena Schönauer, kann durch die Auftraggeberin jederzeit widerrufen werden.
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Vollständige Datenschutzerklärung www.verenaschoenauer.at/datenschutz
Verena Schönauer
Koppstraße 103/3/3103, 1160 Wien
Wien, am 20.07.2023
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AGBs Gartengestaltung & Pflanzenlieferung
Sicherheitshinweise & Haftungsauschluss Pflanzenverwendung
Vollständige Datenschutzerklärung
AGBs Gartengestaltung & Lieferung von Pflanzen
AGBs Beratung für Garten & Balkon
AGBs Beratung
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1Geltungsbereich
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Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle gegenwärtigen und künftigen Geschäftsbeziehungen zwischen Menschen, jeglichen Geschlechts als Auftraggeberin (ich verwende die weibliche Form, stellvertretend für alle Menschen) und Verena Schönauer (im Folgenden „Auftragnehmerin“), betreffend der Garten- oder Balkonberatung
- Mit der Vereinbarung eines Termines zwischen dir als Kundin und mir als Auftragnehmerin, erklärst du dich mit den Bedingungen einverstanden. Entgegenstehende oder abweichende Bedingungen werden nur verbindlich, wenn die Auftragnehmerin sie schriftlich anerkennt.
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Ich behalte mir das Recht vor, diese Geschäftsbedingungen jederzeit zu ändern. Bei einer bestehenden Vertragsbeziehung, werde ich dich davon in Kenntnis setzen.
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2. Leistungsgegenstand: Garten- oder Balkonberatung
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Du erhältst bei der Beratung meine Zeit und meine Einschätzungen zu deinen Fragen bzgl. Pflanzen, Garten/Balkon und Gartenplanung
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Dieses Angebot beinhaltet keine nachträgliche Ausarbeitung eines Planes oder von Skizzen, oder Pflanzenlisten jeglicher Art.
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Der Termin kann bei der Auftraggeberin* (dir) vor Ort stattfinden oder im Home-Büro der Auftragnehmerin (mir, Verena Schönauer).
3. Terminvereinbarung & Rücktrittsrecht bei Außerbetriebsraumgeschäftes oder durch Vertragsabschluss über Fernkommunikationsmittel (FAGG), sowie Stornogebühr bei nicht rechtzeitiger Absage
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Der Vertrag über das Stattfinden eines Termines kommt nach gemeinsamer Absprache, mit meiner Zusage des Termines, zustande. Du erhältst von mir eine Terminbestätigung per E-Mail oder SMS oder WhatsApp. Mit dieser beginnt deine dir zustehende 14tägige Rücktrittsfrist vom Vertrag, ohne Angabe von Gründen!
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Um das , muss du mich, mittels (z.B. ein mit der Post versandter Brief, oder E-Mail) über deinen Entschluss, von diesem Vertrag zurückzutreten, . Du musst hier keine Form einhalten. Es reicht die eindeutige Absichtserklärung. Im Anhang findest du trotzdem das Musterwiderrufformular.
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Ausgenommen vom Rücktrittsrecht sind:
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Dienstleistungen, für die ein bestimmter Termin oder Zeitraum vereinbart sind
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Nach Ende des Termines, wenn du auf dein Rücktrittsrecht verzichtet hast, und eine vorzeitige Vertragserfüllung gewünscht hat.
4. Termin innerhalb Rücktrittfrist
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Soll der ausgemachte Termin innerhalb der 14tägigen Rücktrittsfrist stattfinden, musst du mir einen Möchtest du das nicht, brauchen wir einen Termin, der außerhalb Rücktrittsfrist liegt!
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Du kannst den Verzicht auch erst bei Beginn unseres Termines unterschreiben, solltest du es dir aber in dem Moment anders überlegen und dazu nicht bereit sein, dann kann der Termin nicht stattfinden. Bei einem Termin außerhalb meiner Unternehmensadresse wird in diesem Fall für die An- & Abfahrt, weil dies dann eine bereits erbrachte Leistung meinerseits darstellt, die tatsächliche Anfahrtszeit (An- & Abfahrt) mit 95,- exkl. Ust., pro Stunde verrechnet. Für eventuell entstandene Spritkosten/Öffiskosten werden die tatsächlich anfallenden Kosten für die zurückgelegte Strecke, eingehoben.
5. Absage des Termins, Verschiebung & Stornogebühren
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Du hast die Möglichkeit von dem Vertrag (Termin) rechtzeitig, vor Beginn meiner eventuellen Anreise, bei einem Beratungstermin außerhalb meiner Geschäftsadresse, zurückzutreten/abzusagen.
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Bei späterer Absage werden, wie oben beschrieben, bereits von mir erbrachte Leistungen, wie unter 3.5. beschrieben, in Rechnung gestellt und sind von dir zu bezahlen.
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Eine rechtzeitige Verschiebung ist in Absprache mit mir natürlich möglich.
6. Kosten & Bezahlung
Jede Person und jeder Raum hat andere Bedürfnisse, die für alle nur schwer abzuschätzen sind.
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Dieses Angebot rechne ich daher meist nach Zeitaufwand zum von mir auf der Website oder mündlich angegebenen Stundensatz, ab einer Stunde, ab.
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In manchen Fällen gebe ich dir auch einen Pauschalpreis. Dann ist dieser Preis gültig.
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Bei Terminen außerhalb der Firmenadresse fällt je nach Entfernung eine Anfahrtspauschale an.
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Die Kosten für die erste Stunde plus eventueller Anfahrtspauschale sind mit der Terminbestätigung Die Abrechnung von mehr als einer Stunde erfolgt nach dem Termin.
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Die Zusendung der Rechnung erfolgt nach dem abgehaltenen Termin.
7. Urheberrecht
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Sollten ich dir Unterlagen bei dem Termin ausgegeben werden unterliegen diese dem Urheberschutz. Sie dürfen nur für private Zwecke genutzt werden.
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Jegliche Weitergabe, Kopie oder Verwertung anderer Art sind untersagt. Ausnahme wäre meine schriftliche Zustimmung dazu.
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Es gibt keinen Anspruch auf Ausgabe bestimmter Unterlagen oder Unterlagen mit bestimmten Inhalten.
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8. Datenschutz
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Die Kundin ist damit einverstanden, dass die für die Termindurchführung aufgenommenen Daten von mir Die Daten werden zur Erfüllung von gesetzlichen Vorschriften verwendet und gespeichert.
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Sofern es für die Vertragsabwicklung nicht notwendig ist, werden die Daten nicht an Dritte weitergeben.
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Die Zustimmung zur Zusendung von Informationen durch die Auftragnehmerin Verena Schönauer, kann durch die Kundin jederzeit widerrufen werden.
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Vollständige Datenschutzerklärung www.verenaschoenauer.at/datenschutz,
9. Anzuwendendes Recht
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Es ist ausschließlich österreichisches Recht unter Ausschluss der internationalen Verweisungsnormen für die Rechtsbeziehung zwischen der Auftraggeberin und der Auftragnehmerin anzuwenden.
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Die Bestimmungen des UN-Kaufrechts finden keine Anwendung. Die Teilnahmebedingungen bleiben auch bei Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen in ihren übrigen Bestandteilen wirksam. Unwirksame Bedingungen werden durch solche ersetzt, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen am nächsten kommen.
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Von diesem Vertrag abweichende Vereinbarungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden.
Verena Schönauer
Koppstraße 103/3/3103, 1160 Wien
Wien, am 27.10.2023
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